Das LiLaLauneHaus besteht seit 2007. Seit 2008 befindet sich das LiLaLauneHaus in einer alten Stadtvilla mitten in Bad Schwartau, wo wir für unsere
LiLaLauneHaus-Mäuse die Räumlichkeiten mit viel Kraft und Liebe kindgerecht gestaltet haben, um Ihnen die Möglichkeit zu bieten sich ohne Gefahren frei entfalten zu können.
Mein Name ist Anja Steinberg. Ich bin Mutter von drei Kindern. Meine Mutter Sabine Ulbrich ist eine Mama von zwei erwachsenen Töchtern und junge Oma von sechs
Enkelkindern.
Im Frühjahr 2007 bot sich für uns die Chance zur beruflichen Veränderung im familienfreundlichen Bad Schwartau. Ich habe mich mit meiner Mutter Sabine Ulbrich - gelernte
Kinderkrippenerzieherin - selbstständig gemacht. Es war immer unser Traum mit Kindern zu arbeiten und diesen Traum konnten wir hier gemeinsam verwirklichen.
Eine Ausbildung zur Qualifizierten Tagespflegeperson haben wir beide erfolgreich absolviert.
Wir sind beide beim Jugendamt Ostholstein registriert (Erlaubnis zur Kinderbetreuung) und arbeiten eng mit diesem zusammen.
Zurzeit mache ich eine Weiterbildung zur "Fachkraft für Frühpädagogik".
Im Übrigen sind wir ein Nichtraucherhaushalt.
Tagesablauf für Vormittags- und Nachmittagsbetreuung
(Änderungen vorbehalten):
Verpflegung:
Für Frühstück und Nachmittags werden Brotdosen sowie Obst von den Eltern mitgegeben. Mittagessen wird gestellt.
Kostenbeteiligung der Erziehungsberechtigten an das Jugendamt:
Um die Kosten für Sie gering zu halten zahlen Sie einen monatl. Kostenbeitrag in Höhe der Summe X (siehe Tabelle unten) an das Jugendamt Ostholstein in Eutin.
Ein Ermäßigungsantrag ist möglich.
Hier ein Auszug aus der Website des Jugendamtes:
Für die Inanspruchnahme der Kindertagespflege werden Kostenbeiträge gemäß § 90 SGB VIII festgesetzt. Der monatlich zu leistende Kostenbeitrag für die Inanspruchnahme der Tagespflege wird unter
Berücksichtigung der wöchentlichen Betreuungszeit wie folgt gestaffelt:
Monatlicher Kostenbeitrag an das Jugendamt:
Der Kostenbeitrag wird mit einem Bescheid festgesetzt und ist monatlich, jeweils bis zum dritten Werktag eines Monats im Voraus fällig. Die Kostenbeitragspflicht bleibt auch bei Unterbrechung
der Kindertagespflege wegen Urlaub oder Erkrankung bestehen.
Die Erziehungsberechtigten haben die Möglichkeit, sofern sie finanziell nicht in der Lage sind, den Kostenbeitrag zu leisten, einen Antrag auf Erlass oder Ermäßigung des Kostenbeitrages zu
stellen. Sofern der Kostenbeitrag teilweise erlassen werden soll, findet eine genaue Einkommensüberprüfung in sinngemäßer Anwendung der Vorschriften des SGB XII statt.
Der Kostenbeitrag darf die tatsächlichen angefallenen Aufwendungen nicht überschreiten. Sollte die laufenden Geldleistung gemäß § 23 SGB VIII an die Tagespflegeperson in einem Monat geringer oder höher als der von Ihnen zu zahlende Kostenbeitrag sein, wird die Differenz am Ende des Bewilligungszeitraumes erstattet oder nachgefordert. Hierüber erhalten Sie einen entsprechenden Bescheid, der auch zur Vorlage beim Finanzamt geeignet ist.
Die Antragsformulare sind von den Erziehungsberechtigten und der Tagespflegeperson zusammen auszufüllen.
Pflegeprodukte:
Notwendige Pflegeprodukte werden von den Eltern gestellt. Dazu gehören Windeln, Wickeltücher, Sonnencreme, Mückenspray usw.
Wechselsachen:
Wir bitten darum, gleich zum ersten Tag Wechselsachen sowie Regenbekleidung, Stiefel, einen Sonnenhut oder eine Mütze mitzubringen.